Zimmer frei?
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Gastaufnahmeverträge
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Quartiergeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Quartiergeber ersparten Aufwendungen, ca. 20 %.
5. Der Quartiergeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen. Vorzeitige abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle, entbinden den Mieter nicht von der Leistung eines Schadenersatzes. Auch bei Nichtbezug des vertraglich bereitgestellten Quartiers ist Schadenersatz zu leisten. Für die Reservierung von Zimmern und Ferienwohnungen kann eine entsprechende Anzahlung verlangt werden.
Reiserücktrittsversicherung
Immer wieder passiert es, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann, oder abgebrochen werden muss. Als Schutz vor unvorhergesehenen Risiken (z.B. Krankheit) empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Entsprechende Vordrucke können Sie beim Verkehrsamt anfordern.
Nützliche Hinweise
Die genannten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich zuzüglich der Kurtaxe. Für Gäste ab 16 Jahren beträgt der Kurbeitrag pro Person und Nacht vom 1. April bis 31. Oktober 2,80 €, vom 1. November bis 31. März 1,50 €. Kinder bis einschließlich 15 Jahre sind vom Kurbeitrag befreit. Damit wollen wir den Familien mit Kindern entgegen kommen, die bei uns gerne ihren Urlaub verbringen. Übrigens mit der ECHT-BODENSEE-CARD, die jeder Gast bei der Ankunft von seinem Vermieter erhält, haben Sie Vergünstigungen in vielen Bodenseeorten. Weitere Informationen über die ECHT-BODENSEE-CARD erhalten Sie unter www.nonnenhorn.eu oder unter www.echt-bodensee.de